Erstmals einheitlich für alle Gemeinden Tirols wurde im bebauten Gebiet eine Leinen- bzw. Maulkorbpflicht eingeführt.
Die HundehalterInnen können hier zwischen diesen beiden Varianten wählen.
In bestimmten Bereichen, wie öffentlichen Verkehrsmitteln, Einkaufzentren, vor Schulen und Kindergärten sind Hunde jedenfalls mit Leine und Maulkorb zu führen.
Außerhalb des bebauten Gebietes gilt die Verordnung der Gemeinde Tux „Leinenzwang und Verpflichtung zur Entfernung von Hundekot“ (Übersichtskarte - Leinenpflicht)
Hundehalter, die erstmals einen Hund bei der Gemeinde anmelden, müssen den Nachweis einer theoretischen Ausbildung zur Hundeführung (Sachkundenachweis) in Form eines Kurses (Termine) vorlegen.
Diese Kurse werden von tierschutzqualifizierten HundetrainerInnen oder von speziell ausgebildeten Tierärzten angeboten.
Die Bescheinigung ist mit der Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde vorzulegen.
Die Verpflichtung zum Nachweis eines Kursbesuchs tritt mit 1. April 2020 in Kraft. Kurse werden ab Anfang Februar im WIFI angeboten.
Gemeinde Tux
Bgm. Simon Grubauer
Tiroler COVID-19-Anpassungsgesetz – Informationen
Landes-Polizeigesetz:
Das Landes-Polizeigesetz wurde insofern geändert, als von der Verpflichtung zur Vorlage des Sachkundenachweises für Erst-Hundehalter mangels derzeitigem flächendeckendem Kursangebot bis 30.09.2020 abgesehen wird. Über eine allenfalls notwendige Verlängerung dieses Zeitraumes entscheidet die Landesregierung mit Verordnung.
Hinweis: Zum Sachkundenachweis werden derzeit einzelne Online-Kurse beim WIFI der Wirtschaftskammer Tirol angeboten; Informationen dazu kann Frau Sabine Schwarz beim WIFI Tirol erteilen.