Informatives - Wissenswertes
Katastrophenschutz - Vorsorgemaßnahmen
Meldung eines Zweckfeuers - Verbot des Verbrennens biogener Materialien außerhalb von Anlagen
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Verordnung des Landeshauptmannes vom 21.03.2023 - Verbot des Verbrennens biogener Materialien außerhalb von Anlagen
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LGBl. Nr. 12/2011
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LGBl. Nr. 28/2023
Ökostrompauschale und GIS Gebühren
Viele Bürger wissen nicht, dass man sich von den Rundfunkgebühren befreien lassen kann, genauso wie von der Ökostrompauschale. Mit einer Befreiung sparen sich ÖsterreicherInnen einen dreistelligen Eurobetrag jährlich.
Antragsformulare: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/169/Seite.1693900.html
Ökostrompauschale und GIS-Befreiung verständlich erklärt: https://selectra.at/energie/tipps/gruene-energie/oekostrompauschale
Defibrillator
Information "Defibrillator am Eingang Ordination Dr. Jutta Wechselberger" Das Gerät befindet sich in einer Box und kann im Notfall einfach entnommen werden. Es kann bei einem akuten Herz-Kreislauf-Stillstand Leben retten!
Im Notfall bitte 144 wählen. Die Mitarbeiter der Leitstelle geben Hilfestellung bei der Ersten Hilfe und der Anwendung des Defibrillators.