Gebührenbremse bei Abfallgebühren - Gutschrift an die Haushalte im zweiten Quartal 2024
Gebührenbremse bei Abfallgebühren - Gutschrift an die Haushalte im zweiten Quartal 2024
Inflation und Teuerung halten im Jahr 2024 an. Zur Finanzierung der sogenannten Gebührenbremse hat der Bund Ende des Jahres 2023 einen Zweckzuschuss an die Bundesländer beschlossen. Insgesamt werden damit 150 Millionen Euro über die Bundesländer auf alle österreichischen Gemeinden verteilt. Diese können die Gelder zum Zweck der Gebührenentlastung einsetzen. Die länderweisen Anteile richten sich nach der Volkszahl, die für die Verteilung der Ertragsanteile für das Jahr 2023 heranzuziehen war. Allein für Tirol stehen damit rund 12,8 Millionen Euro zur Verfügung, die unter anderem an die betroffenen Haushalte in Form einer Gutschrift refundiert werden.
Die Abwicklung erfolgt über die Gemeinde. Die Gebührenbremse muss mit der Müllabfuhr-Grundgebühr verrechnet werden.
Für die Gemeinde Tux bedeutet das, dass jede Person, die zum Stichtag 1. April 2024 mit Hauptwohnsitz gemeldet war und Müllabfuhr-Grundgebühr bezahlt, im zweiten Quartal 2024 eine entsprechende Gutschrift erhält.
Da die Gebührenbremse mit Eur 17,00 pro Person höher ausfällt als die Müllabfuhr-Grundgebühr mit Eur 13,00 pro Person, ergibt das für viele Abgabenpflichtige ein Guthaben.
Abgabenpflichtige, die der Gemeinde Tux ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilt haben, erhalten das Guthaben automatisch auf das hinterlegte Konto ausbezahlt.
Abgabenpflichtige OHNE Einzugsermächtigung werden ersucht, die Gutschrift bei einer beliebigen Vorschreibung in Abzug zu bringen ODER der Gemeinde Tux per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! eine Bankverbindung mitzuteilen, auf die das Guthaben ausbezahlt werden soll.