Der Tirol-Zuschuss setzt sich aus dem Heiz- und Wohnkostenzuschuss 2023 zusammen. Durch diese Entlastungsmaßnahme werden betroffene Tiroler Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen gezielt bei den Wohn-, Heiz- und Energiekosten unterstützt.
In den vergangenen Tagen wurden in Österreich zahlreiche neue Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln, aber auch in einzelnen Geflügelbetrieben bestätigt. Von einer baldigen Entspannung der Situation ist daher nicht auszugehen. Um das Risiko weiterer Übertragungen auf Geflügelbestände zu minimieren, hat das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung von Geflügelpest angeordnet. Mit der 2. Novelle 2023 zur Geflügelpestverordnung, BGBl II Nr. 22/2023 (siehe Beilage), die mit heutigem Tag in Kraft getreten ist, wurden die Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko in Österreich ausgeweitet (siehe Karte). Nachdem in der vergangenen Woche in einem Tierpark im Tiroler Unterland Geflügelpest amtlich festgestellt worden ist und in dieser Woche bei einem im Westen von Innsbruck tot aufgefundenen Greifvogel (Mäusebussard) Geflügelpest nachgewiesen wurde, muss davon ausgegangen werden, dass der Erreger der Geflügelpest (Vogelgrippe) auch in gewissen Gebieten Tirols in der Wildwasservogel- und Greifvogelpopulation zirkuliert. Entsprechend der aktuellen Risikoabschätzung gelten im Bezirk Schwaz ab heute die Gemeinden – Achenkirch, Buch in Tirol, Eben am Achensee, Gallzein, Jenbach, Pill, Schwaz, Stans, Strass i. Z., Terfens, Vomp, Weer und Wiesing als Gebiete mit „stark erhöhtem Geflügelpestrisiko“. Die restlichen Gemeinden im Bezirk Schwaz gelten als „Gebiete mit erhöhtem Risiko“.