Skip to main content

Freizeitwohnsitzabgabe

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 14.10.2019 die Verordnung über die Höhe der jährlichen Freizeitwohnsitzabgabe einheitlich für das gesamte Gemeindegebiet beschlossen (siehe Menüpunkt Verordnungen). Die Abgabe dient zur Abdeckung der Kosten für Infrastruktur und Verwaltungseinrichtungen und ist eine von der Gemeinde verpflichtend einzuhebende Abgabe. Nähere Erläuterungen dazu nachstehend unter "Informationen Land Tirol"