Neue Unterstützungen bei Energiekosten ab 1. April 2026

Veröffentlichungsdatum26.03.2026Lesedauer1 MinuteKategorienGemeinde
Energiekosten

Mit einer Befreiung vom ORF-Beitrag können Sie nun zusätzlich bei den Strom-Kosten sparen.

Mit 1. April 2026 treten in Österreich zwei gesetzliche Neuerungen in Kraft, die Haushalte mit geringem Einkommen gezielt entlasten:


  1. Sozialtarif für Strom (Elektrizitätswirtschaftsgesetz = ElWG)

          Haushalte mit einer Befreiung vom ORF-Beitrag erhalten künftig einen vergünstigten Strompreis.

  • Der Energiepreis wird für bis zu 2.900 kWh pro Jahr auf 6 Cent/kWh gedeckelt. 
  • Zusätzliche Unterstützung gibt es für größere Haushalte. 
  • Die Abwicklung erfolgt automatisch über den Stromanbieter, sobald alle Daten vorliegen. 

         Die betroffenen Haushalte wurden im März 2026 von der ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) informiert:

  • Keine Handlung erforderlich, wenn alle Daten bereits vorliegen 
  • Zählpunktnummer melden, falls diese noch nicht bekannt gegeben wurde (zu finden auf der Stromrechnung oder im Vertrag) 


          2. Nachweis der Unterstützungswürdigkeit (Energiearmuts-Definitions-Gesetz = EnDG)

          Zusätzlich kann bei der OBS ein Antrag auf Feststellung der Unterstützungswürdigkeit gestellt werden.

  • Sie erhalten einen amtlichen Bescheid als „schutzbedürftiger“, „einkommensschwacher“ oder „förderungswürdiger“ Haushalt 
  • Dieser dient als Nachweis für weitere Unterstützungen, z. B.: Heizkostenzuschüsse, Förderungen im Energiebereich, klimafreundliche Investitionen


Der Antrag ist sowohl für bereits registrierte Haushalte als auch für neue Antragsteller möglich.

Die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) übernimmt dabei eine zentrale Rolle als organisatorische Schnittstelle. Sie prüft Anspruchsvoraussetzungen, übermittelt relevante Daten an Strom-Lieferanten und stellt auf Antrag einen amtlichen Nachweis der Unterstützungswürdigkeit aus.


Informationsschreiben des ORF-Beitrags Service GmbH (0.48 MB)

👉 Weitere Informationen und Anträge: www.obs.at/befreiung