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Mit einer Befreiung vom ORF-Beitrag können Sie nun zusätzlich bei den Strom-Kosten sparen.
Mit 1. April 2026 treten in Österreich zwei gesetzliche Neuerungen in Kraft, die Haushalte mit geringem Einkommen gezielt entlasten:
- Sozialtarif für Strom (Elektrizitätswirtschaftsgesetz = ElWG)
Haushalte mit einer Befreiung vom ORF-Beitrag erhalten künftig einen vergünstigten Strompreis.
- Der Energiepreis wird für bis zu 2.900 kWh pro Jahr auf 6 Cent/kWh gedeckelt.
- Zusätzliche Unterstützung gibt es für größere Haushalte.
- Die Abwicklung erfolgt automatisch über den Stromanbieter, sobald alle Daten vorliegen.
Die betroffenen Haushalte wurden im März 2026 von der ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) informiert:
- Keine Handlung erforderlich, wenn alle Daten bereits vorliegen
- Zählpunktnummer melden, falls diese noch nicht bekannt gegeben wurde (zu finden auf der Stromrechnung oder im Vertrag)
2. Nachweis der Unterstützungswürdigkeit (Energiearmuts-Definitions-Gesetz = EnDG)
Zusätzlich kann bei der OBS ein Antrag auf Feststellung der Unterstützungswürdigkeit gestellt werden.
- Sie erhalten einen amtlichen Bescheid als „schutzbedürftiger“, „einkommensschwacher“ oder „förderungswürdiger“ Haushalt
- Dieser dient als Nachweis für weitere Unterstützungen, z. B.: Heizkostenzuschüsse, Förderungen im Energiebereich, klimafreundliche Investitionen
Der Antrag ist sowohl für bereits registrierte Haushalte als auch für neue Antragsteller möglich.
Die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) übernimmt dabei eine zentrale Rolle als organisatorische Schnittstelle. Sie prüft Anspruchsvoraussetzungen, übermittelt relevante Daten an Strom-Lieferanten und stellt auf Antrag einen amtlichen Nachweis der Unterstützungswürdigkeit aus.
Informationsschreiben des ORF-Beitrags Service GmbH (0.48 MB)
👉 Weitere Informationen und Anträge: www.obs.at/befreiung