
Bild für Newsbeitrag "Heizkostenzuschuss 2025"
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Zur Abfederung der Heizkosten hat die Landesregierung am 25.02.2025 die Richtlinie zur Gewährung des Heizkostenzuschusses beschlossen. Richtlinie Heizkostenzuschuss 2025 (0.16 MB)
Der Heizkostenzuschuss 2025 kann von 1. März 2025 bis 30. September 2025 beantragt werden. Vorraussetzung für den Heizkostenzuschuss ist ein Hauptwohnsitz in Tirol. Eine Antragstellung soll vorwiegend über das >Online-Formular< erfolgen oder: Antragsformular zum ausfüllen (für Neuanträge) (0.3 MB)
Zur Prüfung der Zuschussberechtigung ist die Vorlage der Einkommensunterlagen aller im gemeinsamen Haushalt gemeldeter Personen erforderlich (Informationsblatt zur Einkommensberechnung (0.12 MB))
- Antragsteller:innen denen der Heizkostenzuschuss 2024 bewilligt wurde: Diese bekommen im März 2025 ein Antragsformular vom Tiroler Hilfswerk zugeschickt.
- Mindestpensionist:innen mit Bezug der Ausgleichszulage, denen der Heizkostenzuschuss 2024 bewilligt wurde: Es ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusageschreiben und die Auszahlung erfolgt automatisiert.
Die Auszahlung des Heizkostenzuschusses erfolgt zu Beginn der Heizperiode 2025/26.
Weitere detaillierte Informationen sind auf der Website des Landes ersichtlich: https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/soziales/heizkostenzuschuss/
Zuständige Stelle:
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Soziales - Tiroler Hilfswerk
Meraner Straße 5
6020 Innsbruck
+43 512 508 36 93
tiroler.hilfswerk@tirol.gv.at