Anmeldung:
- Hunde, die älter als drei Monate sind, müssen in der jeweiligen Wohnsitzgemeinde angemeldet werden.
- Hunde müssen spätestens 14 Tage nach Anschaffung oder Zuzug in die Gemeinde angemeldet werden.
Erforderliche Unterlagen:
Es ist jährlich eine Hundesteuer zu entrichten. Die Hundemarke muss sichtbar am Halsband des Hundes angebracht werden (so sich der Hund außerhalb des Hauses befindet).
Die Novelle zum Landespolizeigesetz trat mit Ende Jänner 2020 in Kraft. Dadurch wurden neue Regelungen für das Halten und Führen von Hunden eingeführt.
Erstmals einheitlich für alle Gemeinden Tirols wurde im bebauten Gebiet eine Leinen- bzw. Maulkorbpflicht eingeführt.
Die HundehalterInnen können hier zwischen diesen beiden Varianten wählen:
Gemeinde Tux
Bgm. Simon Grubauer