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Anmeldung: 

  • Hunde, die älter als drei Monate sind, müssen in der jeweiligen Wohnsitzgemeinde angemeldet werden. 
  • Hunde müssen spätestens 14 Tage nach Anschaffung oder Zuzug in die Gemeinde angemeldet werden.

Erforderliche Unterlagen:

  • Hundeanmeldungsblatt 
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung
  • Sachkundenachweis: Hundehalter, die erstmals einen Hund bei der Gemeinde anmelden, müssen den Nachweis einer theoretischen Ausbildung zur Hundeführung in Form eines Kurses vorlegen. Diese Kurse werden von tierschutzqualifizierten HundetrainerInnen oder von speziell ausgebildeten Tierärzten angeboten.

    Die Bescheinigung ist mit der Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde vorzulegen. Die Verpflichtung zum Nachweis eines Kursbesuchs tritt mit 1. Oktober 2020 in Kraft. Kurse werden online vom WIFI angeboten (Link: Sachkundenachweis - Online-Kurse über das WIFI Tirol möglich >).

Es ist jährlich eine Hundesteuer zu entrichten (aktuelle Gemeindeabgaben unter diesem Link https://www.gemeinde-tux.at/buergerservice/verordnungen.html). 



Die Novelle zum Landespolizeigesetz trat mit Ende Jänner 2020 in Kraft. Dadurch wurden neue Regelungen für das Halten und Führen von Hunden eingeführt.

Erstmals einheitlich für alle Gemeinden Tirols wurde im bebauten Gebiet eine Leinen- bzw. Maulkorbpflicht eingeführt.

Die HundehalterInnen können hier zwischen diesen beiden Varianten wählen:

Gemeinde Tux
Bgm. Simon Grubauer