Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 14.10.2019 die Verordnung über die Höhe der jährlichen Freizeitwohnsitzabgabe einheitlich für das gesamte Gemeindegebiet beschlossen (siehe Menüpunkt Verordnungen). Die Abgabe dient zur Abdeckung der Kosten für Infrastruktur und Verwaltungseinrichtungen und ist eine von der Gemeinde verpflichtend einzuhebende Abgabe. Nähere Erläuterungen dazu nachstehend unter "Informationen Land Tirol"

Gemeinde Tux

Tux - Lanersbach 470
6293 Tux

Tel.: +43 5287 8555 0
Fax: +43 5287 8555 12

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Öffnungszeiten Gemeindeamt

vormittags:
Mo - Do von 08:00 bis 12:00 Uhr
Fr von 08:00 bis 13:00 Uhr

nachmittags:
Mo 13:30 bis 19:00 Uhr (durchgehend)
Di - Do von 13:30 bis 17:30 Uhr (mit Voranmeldung)

Terminvereinbarung wird empfohlen

Öffnungszeiten AWZ Tux Äuelen

Mo von 14:00 bis 19:00 Uhr
Mi von 08:00 bis 13:00 Uhr
Fr von 14:00 bis 19:00 Uhr

Zugang Grünschnittbereich:
täglich von 08:00 - 19:00 Uhr