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Zur Abfederung der Heizkosten hat die Landesregierung am 25.02.2025 die Richtlinie zur Gewährung des Heizkostenzuschusses beschlossen. (>Richtlinie Heizkostenzuschuss 2025<) 

Der Heizkostenzuschuss 2025 kann von 1. März 2025 bis 30. September 2025 beantragt werden. Vorraussetzung für den Heizkostenzuschuss ist ein Hauptwohnsitz in Tirol. Eine Antragstellung soll vorwiegend über das >Online-Formular< erfolgen oder:  Antragsformular zum ausfüllen (für Neuanträge)

Zur Prüfung der Zuschussberechtigung ist die Vorlage der Einkommensunterlagen aller im gemeinsamen Haushalt gemeldeter Personen erforderlich (>Informationsblatt zur Einkommensberechnung<)

  • Antragsteller:innen denen der Heizkostenzuschuss 2024 bewilligt wurde: Diese bekommen im März 2025 ein Antragsformular vom Tiroler Hilfswerk zugeschickt. 
  • Mindestpensionist:innen mit Bezug der Ausgleichszulage, denen der Heizkostenzuschuss 2024 bewilligt wurde: Es ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusageschreiben und die Auszahlung erfolgt automatisiert.  

Die Auszahlung des Heizkostenzuschusses erfolgt zu Beginn der Heizperiode 2025/26. 

>Fragen & Antworten zum Heizkostenzuschuss<
>Factsheet Heizkostenzuschuss 2025<

Weitere detaillierte Informationen sind auf der Website des Landes ersichtlich: https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/soziales/heizkostenzuschuss/

Zuständige Stelle: 
Amt der Tiroler Landesregierung 
Abteilung Soziales - Tiroler Hilfswerk 
Meraner Straße 5
6020 Innsbruck 
+43 512 508 36 93 - Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!