Der Tirol-Zuschuss setzt sich aus dem Heiz- und Wohnkostenzuschuss 2023 zusammen. Durch diese Entlastungsmaßnahme werden betroffene Tiroler Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen gezielt bei den Wohn-, Heiz- und Energiekosten unterstützt.
Der Tirol-Zuschuss kann zwischen dem 1. April bis 31. Oktober 2023 beantragt werden.
AntragstellerInnen, denen der Heizkosten- oder Energiekostenzuschuss 2022 ausgezahlt wurde bzw. ihnen dieser im Rahmen der laufenden Antragsfrist bis 31. März noch bewilligt wird, bekommen einen Folgeantrag vom Tiroler Hilfswerk zugeschickt – dieser muss samt der ausgefüllten Datenschutzerklärung an das Land Tirol retourniert werden.
Auch an Haushalte der MindestpensionistInnen mit Bezug der Ausgleichszulage wird dieses Formular übermittelt, da auch von diesem Personenkreis für die Überweisung des Heiz- und Wohnkostenzuschusses diese Zustimmung erforderlich ist.
Für den Wohnkostenzuschuss 2023 sind auch BezieherInnen einer Mindestsicherungsleistung anspruchsberechtigt. Von dieser Personengruppe ist eine Antragstellung erforderlich, sie bekommen ebenfalls ein Antragsformular übermittelt.
Weitere detaillierte Informationen und die Richtlinien sind auf der Homepage des Landes ersichtlich: https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/soziales/tirol-zuschuss/.
Antragsformulare:
Heizkostenzuschuss und Wohnkostenzuschuss 2023
Folgeantrag Heizkostenzuschuss und Wohnkostenzuschuss 2023
Wohnkostenzuschuss 2023 - Mindestsicherungsbezieher:innen
Richtlinien:
Heizkostenzuschuss 2023
Wohnkostenzuschuss 2023