In den vergangenen Tagen wurden in Österreich zahlreiche neue Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln,
aber auch in einzelnen Geflügelbetrieben bestätigt. Von einer baldigen Entspannung der Situation ist daher
nicht auszugehen. Um das Risiko weiterer Übertragungen auf Geflügelbestände zu minimieren, hat das
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zusätzliche
Vorsichtsmaßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung von Geflügelpest angeordnet.
Mit der 2. Novelle 2023 zur Geflügelpestverordnung, BGBl II Nr. 22/2023 (siehe Beilage), die mit heutigem
Tag in Kraft getreten ist, wurden die Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko in Österreich ausgeweitet
(siehe Karte).
Nachdem in der vergangenen Woche in einem Tierpark im Tiroler Unterland Geflügelpest amtlich festgestellt
worden ist und in dieser Woche bei einem im Westen von Innsbruck tot aufgefundenen Greifvogel
(Mäusebussard) Geflügelpest nachgewiesen wurde, muss davon ausgegangen werden, dass der Erreger
der Geflügelpest (Vogelgrippe) auch in gewissen Gebieten Tirols in der Wildwasservogel- und
Greifvogelpopulation zirkuliert.
Entsprechend der aktuellen Risikoabschätzung gelten im Bezirk Schwaz ab heute die Gemeinden –
Achenkirch, Buch in Tirol, Eben am Achensee, Gallzein, Jenbach, Pill, Schwaz, Stans, Strass i. Z.,
Terfens, Vomp, Weer und Wiesing als Gebiete mit „stark erhöhtem Geflügelpestrisiko“.
Die restlichen Gemeinden im Bezirk Schwaz gelten als „Gebiete mit erhöhtem Risiko“.
weitere Informationen hier >
22. Verordnung des Bundesministeriums für Soziales .... mit der die Geflügelpest-Verordnugn 2007 geändert wird (2. Novelle 2023 der Geflügelpest-Verordnung 2007)